Licht ins Telematik-Dunkel
Innerhalb der Telematik gibt es allerhand neue Begriffe, die abgekürzt verwendet werden – dabei den Überblick zu behalten, ist gar nicht so einfach. Ich fasse euch diese Stück für Stück kurz zusammen. Hier kommt Teil 1. Hinter der Telematik-Infrastruktur steckt der einrichtungsübergreifende Austausch von medizinischen Patientendaten und Informationen innerhalb des Gesundheitswesens. Der Begriff „Telematik“ ist eine Kombination der Wörter „Telekommunikation“ und „Informatik“ und vernetzt Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen usw. miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei die Vernetzung verschiedener IT-Systeme, die die unterschiedlichen Informationen der verschiedenen Quellen miteinander verbinden.
Grundlegende Begriffe: eGK, VSDM, NFDM
eGK (elektronische Gesundheitskarte): So wird die Krankenversichertenkarte mit ihren neuen Funktionen bezeichnet. Sie unterscheidet sich zur bisherigen Karte darin, dass die neue eGK einen Chip mit einem Versichertenschlüssel enthält, der für das digitale Gesundheitsnetz genutzt wird. Die eGK speichert unter anderem Notfalldaten und den patientenbezogenen Austausch von Informationen zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Physiotherapeuten und Apotheken.
Folgende Pflichtangaben sind gespeichert:
- Vor- und Nachname
- Geschlecht, Geburtsdatum
- Anschrift
- Versichertennummer und Versichertenstatus (zahlendes Mitglied, mitversichertes Familienmitglied oder Rentner)
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Krankenkasse und Kassennummer
Diese Informationen gehören zum sogenannten Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das ich im nächsten Punkt erkläre.
VSDM (Versichertenstammdatenmanagement): Bezeichnet die Online-Prüfung der auf der eGK enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität. Diese Überprüfung und der Abgleich sind seit einiger Zeit gesetzlich verpflichtend für alle Praxen. Der Abgleich erfolgt beim Einlesen der eGK in der Praxis. Sollten sich Daten geändert haben, werden diese direkt auf der Karte aktualisiert.
NFDM (Notfalldatenmanagement): Seit 1. Oktober 2020 ist die freiwillige Speicherung eines sogenannten „Notfalldatensatzes“ auf der eGK möglich. Dieser Datensatz kann beispielsweise die Organspende-Erklärung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügungen enthalten. Außerdem gibt es einen Überblick zu Vorerkrankungen und möglichen medizinischen Zusammenhängen wie Diagnosen, Medikation, Allergien, Kontaktdaten von Angehörigen und behandelnden Ärzten. Angehörige von Heilberufen und deren Mitarbeiter dürfen die Notfalldaten lesen – im Ernstfall auch ohne das Einverständnis des Patienten, wenn der Patient zum Beispiel bewusstlos ist. Das Auslesen eines Notfalldatensatzes (NFD) erfolgt über die Praxisverwaltungssoftware.