Lange wurde im Rahmen der Normen und der Sachverständigen-Prüfrichtlinie (kurz: SV-RL) über die Einführung der DICOMPflicht beraten und spekuliert. Ziel sollte ein einheitliches Format der Datenspeicherung für alle Röntgenanlagen und Röntgensysteme sein  ganz gleich von welchem Hersteller oder Art der Aufnahme.  

DICOM, was? 

DICOMausgeschrieben “Digital Imaging and Communication in Medicine, steht für ein Konzept, das aus mehr als nur Bilddaten besteht. Es erfolgt eine eindeutige Objektzuordnung und eine eindeutige Austauschmöglichkeit zwischen medizinischen Geräten und Softwareanwendungen. Jedes Röntgenbild wird mit zusätzlichen Informationen versehen und immer in gleicher Bildqualität erzeugt und möglichst auch so angezeigt. Ganz egal, wer das Bild macht, mit welchem Gerät und mit welcher Software. Zu beachten ist, dass konsequenterweise auch die Aufnahmebedingungen und Parameter angepasst werden müssen (Dosis, AufnahmeAufnahmeregion usw.). 

Folgendes wurde aus zahnärztlicher Sicht festgelegt: Für Röntgeneinrichtungen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, gilt die Erfüllung der DIN 6862–2 als Möglichkeit, Parameter zur Ermittlung der Exposition des Patienten elektronisch aufzuzeichnen und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar zu machen. Sowohl für Bestandsgeräte als auch künftige Geräte besteht damit keine Verpflichtung, Bilder im DICOM-Format auszugeben(ZM Heft 15_16/2020, Jens Nagaba)

DICOM, wer braucht das? 

Es gibt verschiedene Meinungen. Aus rein technischer Sicht bietet sich ein DICOM Standard für die Zahnmedizin an. Neben der Sicherheit, immer eindeutige Daten zu erhalten (also nicht verschiedene Datenformate .jpeg, .tiff oder .bmp mit jeweils verschiedenen Datenmengen, Graustufen und Qualität), ist die Verwaltung der Daten von Interesse. Man benötigt nicht unzählige verschiedene Software-Programme auf dem Praxiscomputer, um die Daten der Kollegen lesen zu könnenEin Datenformat, eine Lösung. Es kann so einfach sein! 

Viel spannender erscheint die Zukunft, basierend auf einem Format wie zum Beispiel DICOM.  Digitales Röntgen wird noch „digitaler“. Strukturelle Daten ermöglichen den Einsatz neuer Technologien. Es gibt Anbieter, die jetzt schon KI (Künstliche Intelligenz) für die Befundung einer OPG-Aufnahme anbieten. Ein Klick und die Panoramaaufnahme zeigt euch den Befund.

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Die sogenannte Interoperabilität zwischen den Systemen kommt. Von Fachrichtung zu Fachrichtung und von Technologie zu Technologie. Die digitale Abformung kann ggf. in das DVT-Röntgensystem integriert werden. Egal, ob es vom Hersteller A oder B stammt. Vieles ist möglich, aber auch nötig? 

DICOM, was wird das?

Eine These: Mehr Digitalisierung bedeutet mehr Daten, was zwangsläufig zu einer einheitlichen Datenverarbeitung im Röntgen führen wird. Die technischen Fortschritte aus der radiografischen Großgerätemedizin, basierend auf zum Beispiel DICOM oder HL7, halten auch in der Dentalwelt immer mehr Einzug. Durch neue Netzwerktechnologien und die Verbreitung von Cloudsystemen werden auch die Systeme für die Praxen den DICOMWeg beschreiten: Überlegt, aber bestimmt. 

Die Kollegen der ic med GmbH haben zum Datenformat einen interessanten Kurzfilm erstellt – schaut doch mal rein:


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