Alle Rechnungen ab sofort digital versenden?
Vielleicht ist euch das Thema schon über den Weg gelaufen: Seit 1. Januar 2025 sind Zahnarztpraxen verpflichtet, eRechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, wenn sie mit anderen Unternehmen, wie zum Beispiel Laboren oder Lieferanten, in Geschäftsbeziehungen stehen. Diese eRechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt und übermittelt werden. Diese Formate ermöglichen eine automatisierte und papierlose Verarbeitung, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Und nun?
Keine Änderungen bei Rechnungen an Patienten
Das Wichtigste: Für die Rechnungen, die ihr an eure Patienten stellt, ändert sich jedoch nichts! Zahnarztpraxen sind nicht verpflichtet, eRechnungen an Privatpersonen zu versenden. Ihr könnt weiterhin wie gewohnt Rechnungen ausstellen, sei es in Papierform oder als PDF. Auch bei Kleinstbeträgen bis 250 € besteht keine Pflicht zur eRechnung, unabhängig davon, ob die Rechnung an Privatpersonen oder Unternehmen geht.
Was bedeutet das konkret für eure Praxis?
Für euch als Zahnarztpraxis bedeutet das, dass ihr keine eRechnungen an eure Patienten senden müsst. Die neuen Anforderungen betreffen vor allem den Austausch mit anderen Unternehmen. Wenn eure Praxis überwiegend Privatpersonen betreut und keine hohen Umsätze im B2B-Bereich erzielt, wird die Umstellung für die Rechnungsstellung an eure Patienten keine wesentlichen Änderungen mit sich bringen.
Gute Nachrichten, oder?
Euer Robin
Du hast noch Fragen zur eRechnung in eurer zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Praxis?
Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!