Chairside Leistungen – DIE Ergänzung zum Zahnarzthonaorar
Im Laufe einer Behandlung fallen oft auch sogenannte „Chairside-Leistungen“ an. Hierbei handelt es sich um zahntechnische Leistungen, die ergänzend zur zahnärztlichen Maßnahme erbracht werden. Diese müssen nicht zwingend, wie der Name vermuten lässt, direkt am Behandlungsstuhl erbracht werden.
Kein Honorar verschenken, Chairside-Leistungen abrechnen!
Die Tätigkeiten, die nicht von den Honorarpositionen umfasst sind, können nach § 9 GOZ berechnet werden. Grundlage ist die BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen). Die Preise sind hier nicht vorgegeben, sie müssen immer individuell und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. Nicht alle dieser Chairside-Leistungen sind in der BEB enthalten. Die fehlenden Ziffern können frei gewählt und angelegt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine noch nicht vergebene Nummer herangezogen wird.
Im Praxisalltag werden so manche „Handgriffe“ als selbstverständlich angesehen und deshalb bei der Honorierung bisher oft außer Acht gelassen!
So könnt ihr eine Chairside-Leistung in Z1.PRO anlegen:
1. Maske: in der Taskleiste mit links auf das Symbol klicken.
2. Maske: auf Reiter „Labor“ klicken und Kachel BEB 90 auswählen.
3. Maske: Anlage einer neuen BEB Pos. durch Klick auf das Symbol.
Maske wird geleert, jetzt kann eine neue Chairside Leistung angelegt werden.
Wir sind die Experten, wenn es um zahnärztliche und kieferorthopädische Abrechnung mit CGM Z1.PRO geht – gern zeigen wir euch die Vorzüge der Praxisverwaltungssoftware und welche Kniffe es im Programm gibt, um eure Abrechnung und Praxisabläufe zu optimieren.
Meldet euch unter Te. 0345 – 2984190 oder mail an info@ic-med.de
Du hast noch Fragen zum Thema Abrechnung von Chairside-Leistungen?
Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!