Assistenzhunde in der Zahnarztpraxis

Zutritt darf laut Behindertengleichstellungsgesetz nicht verwehrt werden!
Logo eines Assistenzhundes BMAS
Assistenzhund willkommen Aushang Schild
Heute geht es um ein wichtiges Thema im Rahmen der Barrierefreiheit und Gleichstellung, für das das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell sensibilisieren möchte:
 
Hattet ihr schon mal Patienten, die ihren Hund mit in eure Zahnarztpraxis bringen wollten? Ist das bei euch gestattet? Viele werden im ersten Moment denken: „Ein Hund gehört nicht in eine Praxis!“ ABER: Was ist mit Patientinnen und Patienten, die auf einen Begleithund angewiesen sind und diesen mit sich führen?
 
Offizielle Regelung im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes
 
Das Bundesgesundheitsministerium weist aktuell darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen die Begleitung durch ihren Assistenzhund „(…) für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht verweigert werden darf“.(BBG § 12e) Noch immer hätten es Menschen mit Begleithund teilweise schwer, gemeinsamen Zutritt zu medizinischen Einrichtungen zu erhalten.
 
Übrigens gilt diese Regelung bereits seit 2021 und ist im Paragraf 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes festgehalten.
 

Woran erkenne ich einen Assistenzhund?

Seit 2023 schreibt die Assistenzhundeverordnung ein einheitliches Kennzeichen für Begleithunde vor. Außerdem gibt es einen Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Kennzeichnung und Ausweis sollen Arzt-, Zahnarztpraxen und anderen Einrichtungen helfen, auf den ersten Blick zu erkennen, dass die Patientin/der Patient einen nachweislich ausgebildeten und staatlich anerkannten Assistenzhund mit sich führt und ihn mit in die Praxisräumlichkeiten nehmen darf.

Habt ihr das gewusst?

Weiterführende Infos zum Thema Assistenzhund findet ihr hier beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Übrigens: Das BMAS macht auch durch eine Zutrittskampagne auf das Thema aufmerksam und bietet Aushänge zum Ausdrucken an, die ihr an der Praxistür befestigen könnt.


Du hast noch Fragen zum Thema?

Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!

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