Zutritt darf laut Behindertengleichstellungsgesetz nicht verwehrt werden!
Woran erkenne ich einen Assistenzhund?
Seit 2023 schreibt die Assistenzhundeverordnung ein einheitliches Kennzeichen für Begleithunde vor. Außerdem gibt es einen Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Kennzeichnung und Ausweis sollen Arzt-, Zahnarztpraxen und anderen Einrichtungen helfen, auf den ersten Blick zu erkennen, dass die Patientin/der Patient einen nachweislich ausgebildeten und staatlich anerkannten Assistenzhund mit sich führt und ihn mit in die Praxisräumlichkeiten nehmen darf.
Habt ihr das gewusst?
Weiterführende Infos zum Thema Assistenzhund findet ihr hier beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Übrigens: Das BMAS macht auch durch eine Zutrittskampagne auf das Thema aufmerksam und bietet Aushänge zum Ausdrucken an, die ihr an der Praxistür befestigen könnt.
Du hast noch Fragen zum Thema?
Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!