FU-Position in Z1.PRO abrechnen
Liebe Freunde,
heute habe ich Neuigkeiten zum Thema Zahnschmelzhärtung für euch: Fluoridlack wird unabhängig vom Kariesrisiko für alle Kinder unter 6 Jahren eine Kassenleistung!
Beschluss des Gemeinsames Bundesausschusses (G-BA am 18.01.24)
Die zahnärztlichen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen (FU1a-c und FU2) umfassen die Inspektion der Mundhöhle, die Einschätzung des Kariesrisikos beim Kind, die Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Erziehungsberechtigten, sowie die Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (fluoridiertes Speisesalz, Zahnpasta u. Ä.).
Nach diesem Beschluss ist das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung (FLA) für alle Kinder vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch besteht dann unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht.
Aus der Ausnahme wird eine Pflicht
Bisher gab es für den Schutz des Milchgebisses je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen: Vom 6. bis zum 33. Lebensmonat spielte das Kariesrisiko keine Rolle.
Ab dem 34. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr war bisher hingegen ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten. Lag kein hohes Kariesrisiko vor, war die Abrechnung der Bema-Nr. FLA ausgeschlossen. Dabei machten bereits einige KZVen diesbezüglich auch Ausnahmen.
Die Änderung tritt in Kraft, nachdem der Beschluss vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1157/
Abrechnung in CGM Z1.PRO
CGM Z1.PRO zeigt euch nicht nur an, dass ihr eine der FU-Positionen abrechnen könnt, sondern nutzt dem Alter entsprechend auch gleich die richtige Gebührenposition. Toll oder?
Du hast noch Fragen zum Thema Fluoridlack-Abrechnung oder zu Z1.PRO?
Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!