Bei einer Wirkstoffverordnung ist der Wirkstoff, die Wirkstärke/Wirkstärkeneinheit und die Packungsgröße nach abgeteilter Menge/Einheit anzugeben. Bei einer Freitextverordnung ist der Handelsname inkl. Wirkstärke und Hersteller (sofern Bestandteile des Handelsnamens) und die Packungsgröße nach abgeteilter Menge/Einheit anzugeben. Möchte man den Wirkstoff mehrfach (Packungen) verordnen, passt man das Feld „Anzahl“ an.
Im rechten Bereich wird die Darreichungsform eingetragen
(z. B. Filmtablette, Tablette, Lösung, Creme), ebenfalls die Dosieranweisung.
Um diese nicht immer händisch eingeben zu müssen, könnt ihr euch über den Pfeil bis zu 10 Vorlagen anlegen, um diese dann mit Anwahl und „Speichern“ übernehmen zu können.
Ist das Rezept nun fertig ausgefüllt, klickt ihr auf den Button „Versand“. Es folgt eine Abfrage zur Signatur und zum Ausdruck, falls gewünscht. Je Rezept darf nur ein Arzneimittel verordnet werden!
Benötigt der Patient zwei unterschiedliche Medikamente, klickt man nach dem Ausfüllen des Rezepts mit einem Arzneimittel auf „Neu“ um eine neue Eingabemaske zu öffnen.
Das 1. Rezept ist nicht verlorengegangen, auch wenn man es nicht mehr sieht. Klickt man nach dem Ausfüllen des 2. Rezepts auf den Versand, werden beide zusammen als Bundle an den TI-Fachdienst versendet.
Der Patient hat nun 3 Möglichkeiten, um das eRezept einzulösen:
1. Möglichkeit:
Sie drucken in der Praxis das eRezept mit dem QR-Code (auf einer weißen Seite) aus und der Patient kann damit zur Apotheke gehen.
2. Möglichkeit:
Der Patient benutzt die eRezept-App der Gematik und kann dieses, sofort nach dem Versand, dort einsehen. Er kann die Verordnung von der App aus online an eine Apotheke versenden, um das Medikament vielleicht später abzuholen oder er zeigt den QR-Code zum Rezept in der App in der Apotheke zum Abscannen vor.
3. Möglichkeit (NEU):
In naher Zukunft kann der Patient das Rezept mit Hilfe seiner eGK einlösen, darüber hatte ich dich in diesem Blog-Artikel schon informiert. Die Apotheke kann beim Einlesen der eGK alle Verordnungen der letzten 100 Tage vom TI- Fachdienst abrufen. Seit Juli ist das in den ersten Apotheken möglich. Flächendeckend soll die Möglichkeit ab 1. Oktober 2023 zur Verfügung stehen. Falls Unsicherheit besteht, ob die gewünschte Apotheke schon mit der eGK arbeiten kann, sollte man anfangs dem Patienten noch den Token-Ausdruck mitgeben.
Hast du Fragen zum Thema?
Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!