Erste Apotheken sind bereit. eRezept-Pflicht ab 1.1.2024!
Seit Juli gibt es die ersten Apotheken, bei denen der Patient das eRezept mit Hilfe seiner eGK (elektronische Gesundheitskarte) einlösen kann.
Mit Einlesen der Versichertenkarte in der Apotheke kann diese alle gespeicherten eRezepte der letzten 100 Tage vom TI-Fachdienst herunterladen.
Es ist keine Eingabe eines Pins durch den Patienten oder eine App nötig. Das eRezept wird auch nicht auf dem Chip der Karte gespeichert. Es wird erwartet, dass dies ab 1. Oktober 2023 flächendeckend möglich sein soll. Zur Sicherheit sollte man dem Patienten am Anfang aber noch einen Token-Ausdruck mitgeben.
Das eRezept wird zum 1. Januar 2024 bundesweit verpflichtend eingeführt. Zahnarztpraxen und Arztpraxen müssen dann in der Lage sein, das E-Rezept technisch zu bedienen. Andernfalls werden die Vergütung und die monatliche TI-Pauschale gekürzt. Zahnärzte dürfen weiterhin Freitextverordnungen oder Wirkstoffverordnungen ausstellen. Für die schnelle Umsetzung helfen angelegte Textbausteine. Deshalb: Kümmert euch jetzt und checkt, ob ihr die technischen Voraussetzungen erfüllt. Wenn ihr dazu Fragen habt oder Unterstützung benötigt, meldet euch bei eurem zuständigen Service-Techniker. Ihr habt keinen? Dann kann ich euch meine Freunde von ic med empfehlen, wenn sich einer auskennt in Sachen Telematik – dann sie!
Du hast noch Fragen zum Thema eRezept in Z1.PRO?
Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!