Das mobiles Kartenlesegerät und die SMC-B Karte
Zur Authentisierung und Nutzung des mobilen Kartenterminals (z. B. ORGA 930M online) wird die SMC-B Karte (Praxisausweis) oder der eHBA (elektronischer Heilberufeausweis) der neuesten Generation G2* benötigt.
Vielen Praxen ist nicht bewusst, dass beide Ausweise eine begrenzte Laufzeit besitzen – nämlich maximal fünf Jahre!
Also: Schnell nachgeschaut! Aber wo?
Die Ablaufdaten findet ihr auf den Karten unter „Gültigkeitsdatum“ oder ihr schaut in die Unterlagen, die ihr bei der ersten Bestellung der SMC-B oder des eHBAs erhalten habt.
Um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen, sollte ihr rechtzeitig vor Ablauf eine neue Beantragung der jeweiligen Karte durchführen. Andernfalls kann im schlimmsten Fall keine Verbindung zur Telematik hergestellt werden. Auch die elektronischen Gesundheitskarten eurer Patienten lassen sich dann nicht mehr einlesen.
Die Beantragung der SMC-B Karte muss über die KZV erfolgen. Einen neuen eHBA bekommt ihr entweder über medisign oder D-Trust.
SMC-B Karte und Erstattung
Es gibt eine Regelung laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) für Zahnärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche leisten: Diese erhalten ein mobiles Kartenterminal sowie eine weitere SMC-B als Erstausstattung finanziert, wenn die Praxis bei der zuständigen KZV entweder mindestens 30 Besuchsfälle im Vorjahr, im aktuellen Jahr oder den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einer Pflegeeinrichtung gemäß § 119b Abs. 1 SGB V nachweist.
Lesetipp 1: Welche eHBA-Generation welche Funktionen ermöglicht, hatte ich dir in diesem Artikel zusammengefasst.
Lesetipp 2: In diesem Artikel fasse ich zusammen, warum ein zweites Kartenlesegerät wirklich nützlich ist.
Du hast noch Fragen zum Thema SMC-B Karte, eHBA oder Telematik allgemein?
Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!