Der eHBA/der eZahnarztausweis ist die sichere Eintrittskarte zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur und ermöglicht das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen medizinischen Daten oder anderen vertraulichen Informationen. Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind.

Mit dem eZahnarztausweis wird die sogenannte „Qualifizierte Elektronische Signatur“ (QES) erstellt. Diese ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und wird für eine rechtssichere digitale Kommunikation mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) benötigt.

Für welche Anwendungen in der Telematikinfrastruktur benötigt ihr den eZahnarztausweis?

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Elektronische Patientenakte (ePA) seit 01.07.2021
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • E-Rezept

eHBA G 0 (mittlerweile abgelaufen)

war eine Einzelsignaturkarte (d. h. bei jeder Signatur musste der eHBA PIN (6-stellig) am Kartenterminal eingegeben werden)

 eHBA G 2.0/2.1

besitzt die Funktionalität einer Stapel- und Komfortsignatur

 
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