BEVa, UPT und UPFT – richtig ausfüllen und abrechnen

Durch den verzögerten Start der neuen Richtlinie in den Praxisverwaltungssystemen wurden die ersten Pläne über PDF-Dokumente erstellt und über die Erfassungsmasken mit der KZV abgerechnet. Inzwischen sollte es in den Softwarelösungen kein Problem mehr sein, diese und weitere PAR-Pläne zu erfassen. Dennoch haben mich ein paar Fragen von euch erreicht, für die ich euch, wie versprochen, ein paar Kniffe verrate.

Bevor wir starten, habe ich erstmal generelle Tipps:

  • achtet darauf, die Pläne mit dem ursprünglichen Plandatum zu erfassen
  • tragt alle bisher schon über die KZV abgerechneten Leistungen mit korrektem Datum ein
  • diese Leistungen könnt ihr über eine Pseudoabrechnung im DTA als abgerechnet markieren
  • erst jetzt könnt ihr die weiteren Leistungen wie 111, BEVa oder UPTs wie gewohnt erfassen und künftig über den DTA abrechnen

Und nun kommen wir zu euren Fragen:

1) Ich habe einen PAR-Plan erstellt und das Blatt 1 ausgefüllt – wie kann ich diesen erneuert aufrufen?

  • im PAR-Plan wird im Fenster „Parodontalstatus“ das Datum angezeigt, an dem dieser aufgenommen wurde
  • über einen Doppelklick auf dieses Datum gelangt man erneut in das Blatt 1

2) Es wurde die BEVa abgerechnet und ich möchte jetzt die UPTs eintragen. Z1 bietet diese aber gar nicht an und lässt sie auch nicht eintragen, warum?

  • bei der BEVa werden die Taschentiefen erfasst und bei Werten >= 6mm wird automatisch der Haken bei CPT gesetzt. Z1 ermittelt die Anzahl der CPTa und CPTb und erwartet diese zur Abrechnung. Es werden keine UPTs vorgeschlagen. Möchte man aber nach Absprache zwischen Patient und Arzt kein chirurgisches Verfahren durchführen, entfernt ihr bei der Taschentiefenmessung die Haken bei CPT.
  • erst dann werden in der Abrechnung des Planes auch die UPT-Leistungen vorgeschlagen.

3) Es wird ein Plan für einen pflegebedürftigen Patienten nach §22a erstellt. Im PARO-Status (Blatt 1) wird ein Grad A oder C ermittelt. In der Abrechnung des Planes, werden trotzdem 4 UPT-Sitzungen angeboten (anstelle von 2 (bei Grad A) oder 6 (bei Grad C)).

  • bei Plänen nach §22a ist das Grading nicht relevant für die Ermittlung der Frequenz der UPT. Den Patienten stehen unabhängig vom Grading immer 4 UPT-Termine im Mindestabstand von 5 Monaten zur Verfügung.

4) Es kommt zu einer Befundänderung während der PAR-Behandlung.

  • das nachträgliche Ändern der 01 hat keine Auswirkungen auf einen schon erstellten PAR-Plan

Der Befund kann im PAR-Plan durch Anklicken der Zähne und folgende Tasten geändert werden:

  • Taste f bedeutet „Zahn fehlt“
  • Taste x bedeutet „zu extrahieren“
  • Taste g bedeutet „gesunder Zahn“

5) Ein Plan fehlt im DTA, obwohl alle AITs in der Behandlungserfassung stehen.

  • nach dem Eintragen der AITs über den aktivierten Plan, muss einmal die Planabrechnung geöffnet und gespeichert werden
  • erst dann erhält man die Abfrage, ob der Plan für den DTA vorgesehen werden soll

6) Nach der neuen Richtlinie ist es gefordert, dass zur Taschentiefenmessung auch eine auftretende Blutung gekennzeichnet wird.

  • die Kennzeichnung erfolgt NICHT über die blauen und roten Ecken für Plaque- und Blutungsindex
  • in der Konfiguration des PA-Planes sollte der Haken bei „BOB (Bleeding on Probing) messen“ gesetzt sein
  • somit kann zur gemessenen Tasche auch ein Haken für eine auftretende Blutung gesetzt werden
  • diese werden im Ausdruck des PA-Status mit einem Stern gekennzeichnet
  • Bei der Abrechnung der upte und uptf ist die Blutungskennzeichnung besonders wichtig, da diese bei Taschentiefen von 4 mm nur bei zusätzlich auftretender Blutung abgerechnet werden können

Du hast noch Fragen zu PARO in Z1.PRO?

Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!

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