Sicher ist euch der folgende Satz in den letzten Wochen schon mal untergekommen: „Bei der Nutzung der eAUs wird die Angabe eines ICD-10 Codes Pflicht.“
Doch was verbirgt sich hinter diesem sogenannten ICD-10-Code?
Pass´auf, ich erkläre es dir kurz:
ICD-10 steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“, übersetzt ins Deutsche bedeutet es etwas vereinfacht: „Internationale Klassifikation der Krankheiten“.
Der Code dient also der weltweit einheitlichen Zuordnung von Krankheiten und Gesundheitsproblemen.
Allgemeinmediziner nutzen diese Codes schon länger, in der Zahnmedizin ist er mit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend zu verwenden.
Bisher konnten Zahnärzte die Diagnose im Klartext eintragen, z. B. „Karies, auf Zahnschmelz begrenzt“. Dies entfällt dann. Nun müsste der ICD-10-Code lauten „K02.0“.
Folgen diesem Code weitere Buchstaben, kann daraus die Diagnosesicherheit (G = gesicherte Diagnose, V = Verdachtsdiagnose, A = ausgeschlossene Diagnose) abgeleitet werden. Weitere Zusatzkennzeichen wie R, L und B stehen für die betroffene Körperseite (rechts, links, beidseitig).
Gar nicht so schwer zu verstehen, oder?
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